Finanzierung
In Situationen, in denen Pflege und Betreuung plötzlich notwendig werden, stellt sich oft die Frage nach den finanziellen Aspekten. Die LaMaCare GmbH ist nach der Stadt Köln ein anerkanntes niederschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot nach der AnFöVo. Nach § 45a Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch trägt die LaMaCare als Alltagsbegleitung dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und hilft, pflegebedürftigen Personen, möglichst lange den Aufenthalt in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Damit einhergehend können Teile unserer Leistungen, einschließlich der Haushaltshilfe von den Kranken- und Pflegekassen, der Sozialhilfe, dem Sozialamt und/ oder privat finanziert werden.
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Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung beinhalten unter anderem:
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Den Entlastungsbetrag inkl. des Umwidmungsanspruchs,
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Die Verhinderungspflege,
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Die ärztliche Verordnung
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Und das Pflegegeld.
In diesen Fällen kann die LaMaCare auf Wunsch direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abrechnen.
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Natürlich können Sie unsere Dienstleistungen auch eigenständig finanzieren, indem Sie als "Selbstzahler" agieren. In diesem Fall erhalten Sie von uns monatlich eine Rechnung. Die selbst getragenen Kosten für Betreuungs- und Pflegedienste können grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
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Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter.
Die Pflegereform
Seit 2018 hat die Pflegereform die früheren Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Diese Anpassung ermöglicht eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen.
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Insbesondere für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen gibt es innerhalb dieser Pflegegrade nun eine verbesserte Berücksichtigung im Vergleich zu den früheren Pflegestufen.
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Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich nun nicht mehr ausschließlich nach körperlichen Einschränkungen, sondern verstärkt auch nach den Einschränkungen der Alltagskompetenz im Allgemeinen. Dies kann durch psychische Erkrankungen wie Depression genauso bedingt sein wie durch altersbedingte Demenz und beeinträchtigte kognitive Fähigkeiten.
Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige ausschließlich auf Antrag. Dabei ist zu beachten, dass diese Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Daher ist es wichtig, den Antrag zur Ermittlung eines Pflegegrades so früh wie möglich zu stellen.
Umrechnung von Pflegestufen in Pflegegrade
Pflegestufe (alt)
Pflegegrad (neu)
Pflegestufe 0
Pflegegrad 2
Pflegestufe 1
Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegrad 3
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Pflegestufe 2
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 + Härtefallregelung
Pflegegrad 5
Pflegeleistungen nach Pflegegraden
Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Umwidmungsanspruch des Sachleistungsbetrags (max. 40%)
Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr)
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr)
Umwidmung der Kurzzeitpflege (max. 40%)
Hausnotruf
Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
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125,00€
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25,50€
40,00€
4000,00€
332,00€
761,00€
max. 304,40€
125,00€
1.612,00€
1.612,00€
806,00€
25,50€
40,00€
4000,00€
573,00€
1.432,00€
max. 572,80€
125,00€
1.612,00€
1.612,00€
806,00€
25,50€
40,00€
4000,00€
765,00€
1.778,00€
max. 711,20€
125,00€
1.612,00€
1.612,00€
806,00€
25,50€
40,00€
4000,00€
947,00€
2.200,00€
max. 880,00€
125,00€
1.612,00€
1.612,00€
806,00€
25,50€
40,00€
4000,00€
Die Termine werden direkt mit der Betreuungskraft vereinbart
Stets die selbe Betreuungskraft
Finanzierbar über die Kranken- und Pflegekassen