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Glückliche ältere Dame, Kundin von LaMaCare, strahlt Zufriedenheit aus, ein Zeugnis der qualitativen Betreuung und des Wohlbefindens, das durch die Dienste des Unternehmens gefördert wird.

Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag sowie die dazugehörigen Leistungen repräsentieren eine zusätzliche Ressource der Pflegeversicherung, konzipiert zur Unterstützung von Personen mit Pflegebedarf. Der monatliche Zuschuss von 125 Euro verfolgt das Ziel, die Selbstständigkeit und Autonomie pflegebedürftiger Menschen zu fördern und deren Alltagsbewältigung zu erleichtern.

Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind im § 45b SGB XI verankert. Berechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1.

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Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags erfordert keinen separaten Antrag. Sobald die Pflegebedürftigkeit diagnostiziert ist und ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst aktiv ist, kann die Abrechnung unmittelbar über den Entlastungsbetrag erfolgen.

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Nicht genutzte Entlastungsleistungen können akkumuliert und in den folgenden Monaten weiterhin genutzt werden. Sollten zum Jahresende noch Leistungen verfügbar sein, besteht der Anspruch bis zum 30. Juni des Folgejahres, danach verfallen sie.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden?

Bei LaMaCare, Ihrem Fachexperten für Seniorenbetreuung und Alltagshilfen in Köln, bieten wir nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die in vielen Fällen über den Entlastungsbetrag der Krankenkasse finanziert werden können. Unser Angebot umfasst eine Vielfalt an Betreuungsoptionen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und Lebenssituation abgestimmt sind. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch, um Ihre individuellen Finanzierungsmöglichkeiten zu besprechen.

Die Termine werden direkt mit der Betreuungskraft vereinbart

Stets die selbe Betreuungskraft

Finanzierbar über die Kranken- und Pflegekassen

Was spricht für die LaMaCare?

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