Unterstützung über das Pflegegeld
Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung, die von den gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen gewährt wird. Es steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen unentgeltlich gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad.
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Der volle Titel dieser Leistung lautet „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“, was darauf hinweist, dass das Pflegegeld dazu dient, eine angemessene Betreuung und Pflege zuhause sicherzustellen.
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Ursprünglich ist das Pflegegeld ausschließlich für die pflegebedürftige Person vorgesehen und kann von dieser ohne Nachweispflicht frei verwendet werden. In der Praxis wird es häufig direkt für anfallende Kosten genutzt oder als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Welche Leistungen können über das Pflegegeld in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich können unsere Leistungen in der Regel über das Pflegegeld finanziert werden. Die konkreten Finanzierungsmöglichkeiten unserer Dienstleistungen sind abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrer Lebenssituation.
Gerne erläutern wir Ihnen, Ihre individuellen Optionen in einem persönlichen Gespräch.
Die Termine werden direkt mit der Betreuungskraft vereinbart
Stets die selbe Betreuungskraft
Finanzierbar über die Kranken- und Pflegekassen